Lärm am Arbeitsplatz reduzieren: Gesundheit schützen und Produktivität steigern
Lärm am Arbeitsplatz ist weit mehr als nur ein Ärgernis. Er beeinträchtigt nicht nur die Konzentration und Effizienz der Mitarbeiter, sondern stellt auch ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Studien zeigen, dass dauerhafte Lärmbelastung Stress, Schlafstörungen und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann.
Zudem sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor übermäßigem Lärm zu schützen und bestimmte Grenzwerte einzuhalten.
1. Gesundheitliche Auswirkungen von Lärm
Die gesundheitlichen Folgen von Lärm gehen weit über Schäden am Gehör hinaus. Experten unterscheiden zwischen auralen Effekten, die direkt das Gehör betreffen, und extra-auralen Effekten, die den gesamten Körper belasten können.
1.1 Aurale Effekte – Hörschäden durch Lärm
Ab einem Dauerschallpegel von 85 Dezibel steigt das Risiko für bleibende Gehörschäden erheblich. Längerfristige Belastungen in diesem Bereich können zur sogenannten Lärmschwerhörigkeit führen. Zusätzlich können plötzliche Lärmspitzen, etwa durch einen Knall oder laute Maschinen, akute Schäden wie ein Knalltrauma verursachen.
1.2 Extra-aurale Effekte – Stress und körperliche Belastung
Dauerhafter Lärm führt zur vermehrten Ausschüttung von Stresshormonen wie Adrenalin und Cortisol, was den Blutdruck erhöht und das Herz-Kreislauf-System belastet. Zu den häufigsten extra-auralen Folgen zählen:
- Bluthochdruck und Herzinfarktgefahr
- Schlafstörungen
- Konzentrationsprobleme und psychische Belastungen
Schon ab einem Lärmpegel von 70 dB kann die Konzentrationsfähigkeit erheblich sinken, was insbesondere in Großraumbüros ein Problem darstellt.
2. Rechtliche Anforderungen und Grenzwerte
Um Mitarbeiter vor den schädlichen Auswirkungen von Lärm zu schützen, gibt es klare gesetzliche Vorgaben. Die wichtigste rechtliche Grundlage bildet die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV), die auf der EU-Richtlinie 2003/10/EG basiert.
2.1 Wichtige Grenzwerte laut LärmVibrationsArbSchV
- 80 dB(A) – Erster Auslösewert: Ab dieser Schwelle muss der Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen und die Mitarbeiter regelmäßig über Risiken informieren.
- 85 dB(A) – Zweiter Auslösewert: Wird dieser Pegel überschritten, sind verpflichtende Maßnahmen zur Lärmreduktion erforderlich. Zudem müssen die Mitarbeiter Gehörschutz tragen.
- 87 dB(A) – Oberer Expositionswert: Dieser Wert darf – auch unter Berücksichtigung des Gehörschutzes – zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
2.2 Pflichten des Arbeitgebers
- Regelmäßige Lärmmessungen: Der Arbeitgeber muss regelmäßig prüfen, ob die Grenzwerte überschritten werden.
- Maßnahmen zur Lärmminderung: Bei Überschreitung der Auslösewerte müssen geeignete Maßnahmen ergriffen werden, etwa die Verwendung leiserer Maschinen.
- Bereitstellung von Gehörschutz: Gehörschutz muss ab einem Pegel von 80 dB(A) angeboten und ab 85 dB(A) verpflichtend getragen werden.
3. Maßnahmen zur Lärmreduktion
Eine nachhaltige Lärmreduktion erfordert verschiedene Ansätze. Technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen sollten sinnvoll kombiniert werden, um die Belastung langfristig zu senken.
3.1 Technische Maßnahmen
- Schalldämmung und Schallisolierung
Durch den Einsatz von Akustikplatten an Wänden und Decken sowie schalldämmenden Fenstern und Türen lässt sich die Ausbreitung des Schalls im Raum effektiv verringern. - Leisere Maschinen einsetzen
Moderne Maschinen arbeiten oft deutlich leiser als ältere Modelle. Unternehmen sollten in regelmäßige Wartung und die Erneuerung des Maschinenparks investieren, um den Geräuschpegel zu senken. - Schallabsorber in Großraumbüros
In offenen Büroflächen entsteht häufig störender Umgebungslärm. Der Einsatz von Teppichen, Trennwänden, Akustikdecken und Schallschutzpaneelen hilft, den Lärm zu reduzieren. Auch Pflanzen können als natürliche Schallabsorber dienen.
3.2 Organisatorische Maßnahmen
- Arbeitszeitplanung
Lärmintensive Arbeiten sollten möglichst in Zeiten durchgeführt werden, in denen nur wenige Mitarbeiter anwesend sind. - Rotationssysteme
In besonders lauten Bereichen können Rotationssysteme eingeführt werden, bei denen die Mitarbeiter regelmäßig zwischen unterschiedlichen Aufgaben wechseln. - Ruhezonen schaffen
Das Einrichten akustisch optimierter Ruheräume ermöglicht den Mitarbeitern, sich zwischendurch von der Lärmbelastung zu erholen.
3.3 Persönliche Maßnahmen
- Gehörschutz verwenden
Ab einem Lärmpegel von 80 dB(A) müssen Arbeitgeber Gehörschutz bereitstellen. Dazu gehören:
-
- Gehörschutzstöpsel
- Kapselgehörschutz
- Individuell angepasster Gehörschutz
- Sensibilisierung der Mitarbeiter
Durch Schulungen und regelmäßige Aufklärung können Mitarbeiter motiviert werden, aktiv zum Lärmschutz beizutragen.
4. Innovative Technologie: Akustische Kameras
Akustische Kameras bieten eine effiziente Möglichkeit, die größten Lärmquellen schnell zu identifizieren. Mithilfe mehrerer Mikrofone erstellen sie ein visuelles Schallbild, das die Lärmverteilung im Raum zeigt.
Vorteile akustischer Kameras
- Präzise Lokalisierung: Die größten Lärmquellen können gezielt identifiziert werden.
- Effizientere Maßnahmenplanung: Unternehmen sparen Zeit und Kosten, da gezielte Maßnahmen an den Hauptlärmquellen erfolgen können.
5. Anwendungen in Büro und Produktion
5.1 Arbeitsschutz im Büro
Großraumbüros fördern die Kommunikation, können jedoch durch hohe Lärmpegel die Produktivität und das Wohlbefinden der Mitarbeitenden beeinträchtigen.
Herausforderung:
Störende Geräusche wie Telefonate, Gespräche oder technische Geräte können Mitarbeitende ablenken und belasten.
Lösung:
Akustische Kameras identifizieren Hauptlärmquellen und visualisieren die Ausbreitung von Schallwellen im Raum. Dadurch lassen sich gezielte Maßnahmen wie der Einsatz schallabsorbierender Materialien oder die Optimierung der Raumaufteilung umsetzen.
Beispiel:
Eine akustische Leckage an einer Glas-Trennwand eines Besprechungsraums führt zu einer verstärkten Schallübertragung in den Arbeitsbereich. Nacharbeit an der Glastrennwand kann den akustischen Komfort im Arbeitsbereich sowie die Vertraulichkeit von Gesprächen im Besprechungsraum drastisch erhöhen.
5.1 Arbeitsschutz in der Produktion
In der Industrie entstehen durch Maschinen und Anlagen oft hohe Lärmpegel, die zu gesundheitlichen Risiken und ineffizienten Prozessen führen können.
Herausforderung:
Lärmquellen in lauten Produktionsumgebungen präzise lokalisieren und priorisieren.
Lösung:
Mit akustischen Kameras lassen sich laute Maschinen und Geräusche schnell identifizieren. Maßnahmen wie Schalldämmungen, technische Anpassungen oder Einhausungen können effizient geplant werden.
Beispiel:
Ein Produktions-Arbeitsplatz für die Rohmaterialkontrolle weist eine Vielzahl von Schallquellen auf. Im akustischen Bild wird das hochfrequente Absauggeräusch am Fließband als dominante und psychoakustisch belastende Quelle lokalisiert. Eine Einhausung oder eine veränderte Positionierung der Absaugung kann den Schalleintrag am Arbeitsplatz nachhaltig verringern.
Fazit – Lärm am Arbeitsplatz effektiv reduzieren
Lärm am Arbeitsplatz ist eine ernstzunehmende Belastung für die Gesundheit der Mitarbeiter und die Produktivität des Unternehmens. Durch die Kombination technischer, organisatorischer und persönlicher Maßnahmen sowie den Einsatz innovativer Technologien wie akustischer Kameras können Unternehmen die Lärmbelastung effektiv senken.
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