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Lärmschutz: Damit es nicht zum Krach kommt

13.11.2020

Lärmbedingte Schwerhörigkeit gehört nach wie vor zu den häufigsten Berufskrankheiten. Trotzdem werden vielfach die Gefahren von Lärm am Arbeitsplatz unterschätzt. Das muss nicht sein, wenn die Verantwortlichen auf einige Regeln achten. Denn selbst in lauten Fabrikhallen lassen sich Lärmquellen exakt identifizieren.

Dauerhafte Lärmbelastung wird nicht nur von Beschäftigten als größte Störquelle empfunden, sondern sie wirkt sich auch negativ auf das Konzentrationsvermögen und die Leistungsfähigkeit aus. Alleine in Österreich sind mindestens eine halbe Million der Beschäftigten regelmäßig Lärm am Arbeitsplatz ausgesetzt. Da Lärm nicht selten zu Stressreaktionen führt, bedeutet das oft auch ein höheres Risiko für Arbeitsunfälle.

Schließlich können hohe Lärmbelastungen über längere Zeit bleibende Gehörschäden hinterlassen. Beschäftigte, die mit lauten Maschinen und Geräten arbeiten, realisieren diese Beeinträchtigungen nicht sofort. Denn eine Hörschädigung kommt schleichend. Häufig spüren Betroffene die ersten Auswirkungen erst nach einigen Jahren.

Vorgaben des Gesetzgebers

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, die Lärmbelästigung am Arbeitsplatz und deren Risiken zu ermitteln, zu bewerten und zu dokumentieren. Der Gesetzgeber unterscheidet dabei in der Verordnung über den Schutz der Arbeitnehmerinnen vor der Gefährdung durch Lärm und Vibrationen (VOLV) zwischen störendem und gehörgefährdendem Lärm.

Störender Lärm entsteht mit einem Schalldruckpegel von 50 Dezibel bei überwiegend geistiger Tätigkeit und 65 Dezibel bei normaler Büroarbeit. Gehörgefährdender Lärm macht sich schon bei 70 bis 80 Dezibel bemerkbar. In diesem Fall sollte vom Arbeitgeber ein Gehörschutz zur Verfügung gestellt werden. Ab 85 Dezibel muss der Gehörschutz von den Beschäftigten in den dafür markierten Bereichen getragen werden.

Das läuft falsch beim Lärmschutz am Arbeitsplatz

1. Probleme werden ignoriert

Beschäftigte können schädigendem Lärm ausgesetzt sein, ohne dass es den Beteiligten sonderlich auffällt. Trotzdem sollten solche Themen mit den Arbeitgebern besprochen werden. Denn deren Aufgabe ist es, Gefährdungen zu identifizieren und regelmäßig Gefährdungsbeurteilungen zu erstellen.

2. Schalldruckpegel-Messer werden nicht kalibriert

Mithilfe eines kalibrierten Schaldruckpegel-Messer gewinnt der Anwender genaue Ergebnisse. Zum Beispiel an welchen Arbeitsplätzen werden die Grenzwerte in welche Höhe überschritten. Wenn das Messgerät nicht sachgemäß kalibriert wird, sind die Messungen natürlich nicht korrekt. Dies ist vor allem der Fall, wenn fälschlicherweise zu geringe Werte gemessen werden. Die Mitarbeiter können dann einem hohen gesundheitlichen Risiko ausgesetzt sein.

3. Lärmquellen werden nicht richtig identifiziert

Die Schalldruckpegelmessung liefert Informationen, ob Grenzwerte überschritten werden. Jedoch sind diese für ein akustisches Schallfeld am Arbeitsplatz in vielen Fällen nicht ausreichend. Insbesondere wenn der Schalldruckpegel nahe am Grenzwert oder darüber liegt. Für diese Fälle sollten Messinstrumente für eine Schallvisualisierung zum Einsatz kommen. Sind die Ursachen identifiziert, können in einem nächsten Schritt adäquate Maßnahmen ergriffen werden.

So optimieren Sie Schallschutz in der Produktion

Potenzielle Verbesserungen beim Lärmschutz können beispielsweise auch durch angepasste Arbeitszeiten, Schallschutzwände oder lärmabsorbierende Verkleidungen ausgeschöpft werden.

Die wichtigsten Tipps für leisere Arbeitsplätze

1. Geräte, die das Prüfsiegel „Blauer Engel“ tragen, sind besonders geräuscharm.

2. Spezielle Anstriche verleihen Wänden eine schallabsorbierende Oberfläche.

3. Schallschluckende Böden absorbieren den Schall, Fliesen und harte Platten verstärken ihn.

4. Alternative Arbeitsverfahren reduzieren den Schall.

5. Die Einführung von Ohrstöpseln oder Gehörschutz hilft Beschäftigten

Was steht da im Manual?

Die Angaben der Hersteller zu den maschinellen Anlagen oder Geräten sind häufig undurchsichtig oder unvollständig. Dadurch ist es erstmal wichtig zu wissen, wie hoch die Lärmbelastungswerte tatsächlich sind. Absolute Gewissheit wird letztlich nur durch Messungen erreicht.

Oftmals kommen in der Produktion mehrere Lärmquellen zusammen, es entsteht ein Lärmteppich. Entscheidend ist dann oftmals der Wert des Tageslärm-Expositionspegels. Dieser errechnet sich aus der durchschnittlichen Lautstärke, die über den Tag verteilt auf die Beschäftigten einwirkt und der Zeit, in dem sie dem Lärm ausgesetzt sind.

Erst den Lärm suchen, dann den Gehörschutz nehmen

Noch bevor Gehörschutz an die Beschäftigten verteilt wird, sollten Lärmquellen, die auf Grund raumakustischer Bedingungen entstehen, möglichst reduziert werden. Bei Maschinenteilen lassen sich oftmals Kapselungen anbringen. Ist das nicht möglich, so können Begrenzungsflächen, die den Lärm absorbieren statt zu reflektieren, aufgestellt werden.

Zudem können organisatorische Maßnahmen den allgemeinen Lärmpegel einer Halle senken. Das gleiche gilt für geräuschintensive Arbeitsabläufe, die nacheinander statt zeitgleich auszuführen sind, um nicht den Lärmpegel unnötig aufzuschaukeln.